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Was ist die DGUV V3?
Bei der DGUV handelt es sich um eine Verordnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV); Sie regelt die Überprüfung von unter Spannung stehenden, ortsfesten wie ortsveränderlichen Anlagen und Maschinen. Das Ziel der Vorschrift ist es, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.
Was ist betroffen?
Alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte:
  • Computer
  • Monitore
  • Kaffeemaschinen
  • Steckdosenleisten
  • Netzteile
  • Kassiersysteme
  • Multimedia-Geräte
  • Haartrockner
  • und vieles mehr…
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten zählen alle Betriebsmittel, die während des Betriebes einfach bewegt und problemlos von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Sie sind an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen und in ihrem Einsatz flexibel. Ortsveränderliche Geräte sind nicht verbaut und wiegen weniger als 23 kg. Bürogeräte wie Computer oder Drucker, Laborgeräte, elektrisch betriebene Handwerkzeuge, Kabeltrommeln oder Verlängerungskabel fallen unter den Begriff ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Auch die Kaffeemaschine, die im Büro verwendet wird, zählt zu dieser Kategorie. Bevor ein solches Gerät in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Einrichtung eingesetzt werden darf, muss eine Elektrogeräteprüfung durchgeführt werden. Erst nachdem das ortsveränderliche Gerät durch den Prüfer freigegeben wird, darf es zum Einsatz kommen. DGUV 3
Warum sollte ich prüfen?
Die Elektrogeräteprüfungen von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3, DIN VDE 0701/0702, TRBS und BetrSichV und deren Nachweis in Form von rechtssicheren Prüfprotokollen ist unerlässlich.
  1. Der E-CHECK gibt Ihnen die Gewissheit, dass die geprüfte Elektroinstallation und die geprüften Elektrogeräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Damit schützen Sie Ihre Familie und Ihren Betrieb.
  1. Der E-CHECK schützt im Regelfall vor eventuellen Schadensersatzansprüchen. Sie haben alle Prüf- und Messergebnisse schwarz auf weiß vorliegen und ersparen sich somit unangenehme Überraschungen.
  1. Der E-CHECK bietet echte Mehrleistung mit der vom Elektromeister angebotenen Energiesparberatung. So sparen Sie Kosten, sparen Sie Geld und schonen Sie die Umwelt.
    1. Der E-CHECK beugt vor, bevor ein Schaden entsteht. Als Unternehmer liegt Ihnen ein reibungsloser Betriebsablauf am Herzen. Mit dem E-CHECK sind Sie vor unnötigen Ausfallzeiten und teurem Datenverlust geschützt.
  1. Der E-CHECK weist gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen den einwandfreien Zustand Ihrer Elektroanlage nach. So kommen Sie allen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Und nicht nur das: Viele Versicherungen erkennen den E-CHECK an und ermäßigen Ihre Prämien.
Wer oder welche Institution muss alles geprüft werden?
Der E-Check ist Pflicht für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unabhängig von der Branche und Größe.
  1. Industrie und Handel sowie Dienstleiter mit unmittelbarem KundenkontaktArbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu sorgen. Ein Bestandteil ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3). Sie fordert die regelmäßige Überprüfung aller elektronischen Geräte und elektrischen Anlagen, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden. Wird dieser Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen erlischt der Versicherungsschutz und es drohen hohe Bußgelder. Kann die Prüfung nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht reguliert.
  1. Städte und KommunenDas Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaften schreiben mit der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV-A3) vor, dass jede öffentliche Einrichtung zu einer Überprüfung elektrischer Betriebsmittel verpflichtet ist. Lesen Sie hier auch die genaue Gesetzgebung.Auch städtische Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Feuerwehr und so weiter sind davon nicht ausgeschlossen. Gerade hier, wo mit Kindern gearbeitet wird, ist doppelte Vorsicht geboten! Wird dieser Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, erlischt der Versicherungsschutz und es drohen hohe Bußgelder. Im Schadensfall hat dies sogar unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen.
  1. Öffentliche Einrichtungen Städte und KommunenÖffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten sind gesetzlich dazu verpflichtet für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu sorgen.Ein Bestandteil ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV-A3). Sie fordert die regelmäßige Überprüfung aller elektronischen Geräte und Anlagen, die Sie in Ihrer öffentlichen Einrichtung verwenden. Nahezu jede Versicherungspolice (z.B. Gebäude- oder Feuerversicherung) enthält die Forderung nach einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV-V3 der elektrischen Betriebsmittel. Kann die Prüfung nicht nachgewissen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht reguliert.
Was passiert ohne Prüfung?
Wer als Verantwortlicher (Geschäftsführer, Bereichsleiter, Sicherheitsbeauftragter etc.) dieser Verpflichtung nicht hinreichend nachkommt, macht sich durch Unterlassung strafbar und verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz. Darüber hinaus unterstellen die Berufsgenossenschaften grobe Fahrlässigkeit, die bei Sach- und Personenschäden zudem zivilrechtlich verfolgt werden. §3 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung schreibt vor, dass jeder Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand fachgerecht geprüft werden. Im Laufe der Zeit können Elektrogeräte, deren Kabel oder Steckdosenleisten beschädigt werden. Sowohl durch Verschleiß als auch durch eine unsachgemäße Handhabung können Mängel entstehen. Deshalb muss man in bestimmten Intervallen nach DGUV V3 prüfen. Beim Prüfintervall wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln unterschieden, darüber hinaus spielen noch andere Faktoren eine Rolle wie Witterung, Umgebung, Benutzung.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Wer als Verantwortlicher (Geschäftsführer, Bereichsleiter, Sicherheitsbeauftragter etc.) dieser Verpflichtung nicht hinreichend nachkommt, macht sich durch Unterlassung strafbar und verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz. Darüber hinaus unterstellen die Berufsgenossenschaften grobe Fahrlässigkeit, die bei Sach- und Personenschäden zudem zivilrechtlich verfolgt werden.
In welchem zeitlichen Abstand muss geprüft werden?
Die Elektrogeräteprüfung findet alle 6–24 Monate, je nach Gefährdungsbeurteilung, Beanstandungsquote und Kundenwunsch statt.
Wie erkenne ich, ob Betriebsmittel geprüft sind?
Geprüfte Betriebsmittel können Sie daran erkennen, dass auf jedem elektrischen Gerät egal ob Monitor, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Bohrmaschine etc. eine Prüfplakette angebracht sein muss. Ist dies nicht der Fall, ist die Prüfung unzulässig oder nicht vorhanden. Die Prüfplakette hat in der Regel eine runde Form, die Farben können jedoch variieren.
Wie viel kostet eine Elektrogeräteprüfung?
Der Preis für die Elektrogeräteprüfung hängt von der Stückzahl, den Standorten, Umgebung und Vorbereitung ab. Gerne machen wir Ihnen auch ein Pauschalangebot. Normalerweise liegen die Prüfung zwischen 3,50€  bis 8,00€ pro elektrischen Betriebsmittel.
Welche Vorteile haben Sie durch uns?
  • Kostengünstige und sehr flexible Vor-Ort Betreuung von Anfang bis Ende
  • Inventarisierung der geprüften Betriebsmittel
  • Gerichtsfeste Prüfprotokolle
  • Haftungsverlagerung nach extern bei Brand- und Personenschaden
  • Preisnachlass bei den meisten Versicherungsprämien
  • Garantierte Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen
  • Kostenloses Vorort-Planungsgespräch und Beratung
  • Regionaler Direkt-Service
  • Reibungslose Prüfabläufe während des normalen Tagesgeschäftes ohne lange Ausfallzeiten

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